600.000 Baht für den Laden: warum die Shisha auf deinem Tisch verboten ist
Stand 08/2026 · Pattaya
Die Kohle kommt auf einem kleinen Tablett an den Tisch, mit Zange, wie in Berlin oder Wien. Ein Kellner stellt die Pfeife daneben, wechselt den Schlauch, fragt nach der Sorte. Nichts an diesem Vorgang sieht nach Straftat aus, und genau das ist das Problem: In Thailand ist der Verkauf und die Ausgabe von Wasserpfeifen seit 2015 verboten. Der Laden begeht damit eine Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft und 600.000 Baht – rund 15.600 Euro.
Der Name, unter dem die Sache hier läuft, ist ein anderer als bei uns. Behörden, Polizei und Presse sprechen von Baraku. Wer nach „Shisha" sucht, findet die Meldungen nicht, unter denen die Razzien stehen.
Drei Gesetze, ein Verbot
Das Verbot steht nicht in einem einzelnen Paragrafen, sondern verteilt sich auf drei Gesetze. Am deutlichsten wird das an den Vorwürfen, die die Polizei auf Phuket im Dezember 2025 gegen einen Mann erhoben hat, bei dem sie 361 Gegenstände sicherstellte – 296 Päckchen Shisha-Tabak und 65 Ausrüstungsteile:
| Grundlage | Was erfasst wird | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Verbraucherschutzgesetz, Sections 29/9 und 56/4 | Verkauf und Ausgabe von Baraku, elektrischem Baraku, E-Zigaretten, Shisha-Substanzen und Liquids | bis 3 Jahre Haft, bis 600.000 Baht (rund 15.600 €), oder beides |
| Zollgesetz, Section 246 | Verbergen, Verkaufen, Befördern oder Besitzen von Schmuggelware | bis 5 Jahre Haft, Geldstrafe in Höhe des Vierfachen des Warenwerts samt Steuer, oder beides |
| Tabaksteuergesetz, Section 24 | Verkauf oder Besitz von Tabakwaren ohne Steuerbanderole | Geldstrafe in Höhe des Fünfzehnfachen der hinterzogenen Steuer |
Die Grundlage für den ersten Punkt ist eine Anordnung des thailändischen Verbraucherschutzausschusses aus dem Jahr 2015. Sie behandelt Wasserpfeife und E-Zigarette im selben Atemzug – deshalb tauchen beide in denselben Verfahren auf, obwohl das eine mit Kohle und das andere mit Akku arbeitet.
Wichtig ist die mittlere Zeile. Das Zollgesetz erfasst nicht nur den Verkauf, sondern ausdrücklich auch den Besitz von Ware, die ohne Verzollung ins Land gekommen ist. Shisha-Tabak kommt so ins Land, weil er anders gar nicht hereinkommt. Wer die Pfeife in der Hand hält, hält also Ware, für die es diesen Straftatbestand gibt.
Was die Razzien zeigen
Die Durchsetzung läuft in Wellen, aber sie läuft. Vier belegte Fälle aus den letzten Jahren:
- Bangkok, November 2019. In einem Lokal an der Sukhumvit Road findet die Polizei 26 Baraku-Stationen in Benutzung und 34 weitere im Lager. Der Generalsekretär des Verbraucherschutzausschusses beziffert den Umsatz allein aus diesem Geschäft auf über 100.000 Baht pro Nacht. Der Manager kommt auf die Wache.
- Pattaya, Walking Street, Dezember 2022. Gegen 3:00 Uhr gehen Stadtpolizei und Provinzpolizei in einen Club. Über 150 Thailänder und Ausländer sind drin, Pässe und Ausweise werden kontrolliert, 16 Baraku-Sets werden sichergestellt. Die Vorwürfe gegen den Manager: Öffnung nach 2:00 Uhr, Ausschank nach der Sperrzeit, illegaler Baraku-Verkauf.
- Phuket, November und Dezember 2025. Erst ein Speise- und Getränkelokal, in dem Wasserpfeifen und Alkohol an Schüler ausgegeben wurden – sichergestellt wurden zwölf Sets, 327 Gramm Tabak, Kohle, Folie und ein kleiner Ofen. Vier Wochen später das Mietzimmer mit den 361 Gegenständen.
- Phuket, Februar 2026. Um 0:45 Uhr rückt die Bezirksverwaltung nach Anwohnerhinweisen in eine Bar ein: keine Genehmigung, über die Zeit offen, Wasserpfeifen auf den Tischen. Festgenommen werden der Manager und ein Beschäftigter ohne Arbeitserlaubnis.
Das Muster ist immer dasselbe. Der Anlass ist selten die Pfeife allein – es geht um die Sperrzeit, um eine fehlende Lizenz, um einen Hinweis aus der Nachbarschaft. Das Baraku ist das, was dabei zusätzlich gefunden wird und die Anzeige schwerer macht.
Deine Lage am Tisch
Angeklagt wird in diesen Meldungen der Betreiber, nicht der Gast. Das ist die gute Nachricht, und sie ist begrenzt. Drei Dinge betreffen dich direkt.
Erstens die Personalien. Bei der Razzia auf der Walking Street wurden über 150 Anwesende überprüft, Pässe und Ausweise. Wer bei einer solchen Kontrolle im Laden sitzt, steht in der Reihe, wird durchgezählt und muss seine Aufenthaltspapiere vorzeigen. Was dabei sonst noch auffällt – abgelaufener Stempel, fehlender Ausweis –, fällt dann eben auch auf. Wie diese Kontrollen ablaufen, steht bei der Razzia in der Bar.
Zweitens der Besitz. Der Straftatbestand aus dem Zollgesetz hängt nicht am Verkauf, sondern am Besitz der Schmuggelware. Ob ein Beamter ihn auf einen Gast anwendet, der gerade den Schlauch in der Hand hat, ist eine Frage der Praxis und nicht des Gesetzestextes. Verlassen würde ich mich darauf nicht.
Drittens die Geldforderung ohne Papier. Eine Situation, in der du im Unrecht bist und das weißt, ist die Ausgangslage, aus der die bekannte Masche entsteht: eine Zahl, kein Beleg, dafür die Aussicht, dass sich die Sache sofort erledigt. Der Grundsatz dazu ändert sich nie – eine Barzahlung, über die es keine Quittung gibt, ist keine Strafe. Die Varianten stehen bei Bargeld ohne Beleg.
Die elektrische Variante ist der klarere Fall
Bei der Wasserpfeife mit Kohle sagt das Auswärtige Amt nichts – die Wörter „Shisha" und „Wasserpfeife" kommen in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Thailand nicht vor. Bei der elektronischen Variante schon: Die Einfuhr von Verdampfern, E-Zigaretten jeder Art, E-Barakus und Zubehör ist nach dem Stand vom 18. August 2026 verboten, und zwar zusammen mit Handel, Besitz und Konsum. Der genannte Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Haft.
Was daraus praktisch wird, zeigen die Fälle am Flughafen: Ein britischer Reisender zahlte Anfang 2026 in Bangkok über 40.000 Baht – gut 1.000 Euro – für ein Einweggerät im Wert von ein paar hundert Baht. Für Besitz und Nutzung werden Geldstrafen bis 30.000 Baht genannt, bei der Einfuhr greift das Zollgesetz mit einem Vielfachen des Warenwerts. Das Thema hat einen eigenen Artikel: Vape, Cannabis, Zigarette.
Und dann ist da noch der Rauch selbst
Selbst wenn die Pfeife legal wäre, bliebe ein zweites Verbot übrig. Nach dem Tabakkontrollgesetz von 2017 und der Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums von 2018 ist das Rauchen in klimatisierten Betrieben, die Speisen oder Getränke abgeben, untersagt – einschließlich der zugehörigen Außenbereiche. Bei nicht klimatisierten Betrieben gilt es ebenfalls, dazu ein Bereich von fünf Metern um Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen. Der Rauchende zahlt bis zu 5.000 Baht, rund 130 Euro.
Am Strand kommt das dritte Verbot dazu. An mehreren Stränden, unter anderem in Pattaya, gilt ein Rauchverbot; das Auswärtige Amt nennt dafür bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe und/oder bis zu 100.000 Baht.
Was praktisch daraus folgt
- Die Pfeife auf dem Tisch ist kein Graubereich. Sichtbarkeit ist kein Beleg für Erlaubnis, sondern für lückenhafte Kontrolle.
- Nichts davon gehört ins Gepäck. Tabak, Kopf, Schlauch, Kohle: Der Weg ins Land ist der Straftatbestand.
- Wenn Licht angeht, bleibst du sitzen. Ausweis raus, ruhig bleiben, nichts unterschreiben, was du nicht liest.
- Kein Beleg, keine Strafe. Bei einer Geldforderung ohne Quittung: Touristenpolizei 1155, bei Erpressungsverdacht die deutsche Botschaft in Bangkok.
- Rechne die Folge mit, nicht die Summe. Jede Verurteilung in Thailand führt nach Verbüßung zur Abschiebung und zu einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot – auch bei einer Bagatelle.
Aus meiner Erfahrung
Sichtbarkeit ist hier das schlechteste Argument, das es gibt. Die Wasserpfeife steht offen auf dem Tisch, der Kellner bringt die Kohle über den Gehweg, niemand macht ein Geheimnis daraus – und trotzdem hängt an dem Vorgang ein Strafrahmen von drei Jahren für den Laden. Ich habe für diesen Text keine einzige Meldung gefunden, in der ein Gast dafür angeklagt wurde, aber vier, in denen die Anwesenden durchgezählt und ihre Pässe kontrolliert wurden. Das ist der Punkt: Du wirst hier nicht zum Beschuldigten, du wirst zum Vorgang. Und wer schon einmal um drei Uhr morgens in einer Reihe stand, während jemand seinen Aufenthaltsstempel erklärt, hört mit dem Rauchen im Laden von selbst auf.
Quellen und Grundlage: The Pattaya News, „Bangkok police raid venue for Shisha, warn more raids incoming for the banned pipes", vom 17.11.2019, im Direktabruf am 20.08.2026 – Razzia in einem Lokal an der Sukhumvit Road in Zusammenarbeit mit der Polizeistation Thonglor, 26 in Benutzung befindliche Baraku-Stationen und 34 weitere im Lager, Angabe des Generalsekretärs des Verbraucherschutzausschusses Pol. Maj. Gen. Prasit Chaloemwutthisak zu einem Umsatz von über 100.000 Baht pro Nacht allein aus dem Baraku-Betrieb, Rechtsgrundlage Anordnung des Verbraucherschutzausschusses Nr. 9/2558 (2015) für das Verbot von Verkauf und Bereitstellung von Baraku, E-Zigaretten und Liquids, Strafrahmen bis drei Jahre Haft oder 600.000 Baht oder beides. The Pattaya News, „Police raid nightclub on Pattaya Walking Street after being allegedly open past the legal time and selling shisha", vom 03.12.2022, im Direktabruf am 20.08.2026 – Razzia von Pattaya City Police und Provinzpolizei Chonburi gegen 3:00 Uhr in einem Club auf der Wa
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