Gemeldet wirst du von jemand anderem: die TM.30 – und die Lücke nach jedem Wochenendtrip

Stand 08/2026 · Thailand

Es gibt in Thailand eine Meldepflicht, die dich betrifft, aber nicht dir gehört. Sie heißt TM.30, sie trifft den, der dich beherbergt, und sie muss innerhalb von 24 Stunden nach deiner Ankunft erledigt sein.

Im Hotel merkst du davon nichts. Im privat gemieteten Condo merkst du es an dem Tag, an dem du zum ersten Mal etwas von der Einwanderungsbehörde willst – und dann bist du derjenige, der ohne Stempel wieder rausgeht, obwohl das Versäumnis ein anderer begangen hat.

Was die Pflicht sagt

Grundlage ist Section 38 des Immigration Act B.E. 2522, des Einwanderungsgesetzes von 1979. Nach den Angaben der Einwanderungsbehörde müssen Hauseigentümer, Haushaltsvorstände, Vermieter und Betreiber von Hotels jeden Ausländer, den sie vorübergehend beherbergen, binnen 24 Stunden nach seiner Ankunft der örtlichen Einwanderungsbehörde melden. Gemeldet wird über ein eigenes Internetportal, per App, per Post oder persönlich.

Der Gemeldete bekommt darüber einen Beleg, die „Receipt of Notification". Dieser Zettel ist der einzige Teil des Vorgangs, der praktisch dir gehört – und der einzige, den du später vorlegen musst.

Wen es trifft und wen nicht

Hotels, Guesthouses, ordentlich geführte Apartmenthäuser melden elektronisch beim Check-in, ohne dass jemand danach fragt. Für einen zweiwöchigen Urlaub im Hotel ist dieses Thema damit erledigt.

Kritisch wird es überall dort, wo eine Privatperson vermietet: ein Condo über eine Buchungsplattform, eine Untermiete, die Wohnung eines Bekannten, ein Zimmer bei jemandem, den du kennst. Dort unterbleibt die Meldung häufig – nicht aus Böswilligkeit, sondern weil viele Eigentümer schlicht nicht wissen, dass die Pflicht sie trifft. Welche Unterkunftsform welche Nebenwirkungen sonst noch hat, steht in Unterkunft in Pattaya.

Das Bußgeld trifft ebenfalls nicht dich, sondern den Vermieter. Genau das ist der Grund, warum du dich darum kümmern musst: Der, der zahlen müsste, merkt vom Problem nichts – du merkst es an der Behörde.

Die Erleichterung von 2020 – und warum sie dich nicht entlastet

Bis 2019 verlangten viele Büros nach jeder Aus- und Wiedereinreise eine neue Meldung. Zum 30. Juni 2020 hat die Einwanderungsbehörde das eingegrenzt. Die Klarstellung ist wichtig, aber sie ist nach Kategorien geschnitten – und die Kategorie, in der die meisten Urlauber unterwegs sind, ist ausgenommen.

Deine Situation Neue TM.30 nötig?
Reise innerhalb Thailands, Rückkehr in dieselbe Unterkunft nein
Mehrfachvisum, Wiedereinreise innerhalb der Gültigkeit nein
Wiedereinreise mit Re-Entry-Permit in der Frist nein
Visumfreie Einreise, Wiedereinreise nach Auslandsreise ja
Single-Entry-Visum ohne Re-Entry-Permit, Wiedereinreise ja
Dauerhafter Umzug in eine andere Unterkunft ja, binnen 24 Stunden

Praktisch heißt das: Wer visumfrei einreist, in Pattaya ein Condo mietet und zwischendurch drei Tage nach Kuala Lumpur oder Phnom Penh fliegt, kommt mit einer neuen Einreise zurück – und braucht eine neue Meldung, auch wenn er in dasselbe Zimmer zurückzieht. Ein Wochenende in Bangkok dagegen löst nichts aus, solange die Unterkunft dieselbe bleibt.

Die Quellenlage ist an dieser Stelle uneinheitlich: Ein Ratgeber stellt es so dar, als löse jede Auslandsreise eine neue Meldung aus, ein anderer betont die Erleichterung. Beides ist erklärbar, wenn man die Kategorien auseinanderhält – und für den visumfreien Urlauber gilt die strengere Variante.

Wer vor der Ausreise ein Re-Entry-Permit kauft, um eine bereits erteilte Verlängerung zu retten, hat damit übrigens auch dieses Problem gelöst; wie das zusammenhängt, steht bei der Verlängerung um 30 Tage in Jomtien.

Was es kostet, wenn nichts gemeldet wurde

Wer Betrag
Privater Vermieter, Hauseigentümer in der Praxis 800–2.000 Baht, rund 21–52 Euro
Beherbergungsbetrieb, Hotel bis 10.000 Baht, rund 261 Euro
90-Tage-Meldung verspätet 2.000 Baht, rund 52 Euro
90-Tage-Meldung, Feststellung bei einer Kontrolle bis 5.000 Baht, rund 131 Euro

Die Beträge stammen aus übereinstimmenden Darstellungen deutschsprachiger Fachbeiträge von 2025 und 2026; sie werden dort als Verwaltungssache beschrieben, nicht als Strafverfahren. Für dich ist der teurere Posten ohnehin ein anderer: ein verlorener Vormittag in Jomtien und, im schlechten Fall, ein Antrag, der zu spät gestellt wird, weil die erste Fahrt umsonst war.

Selbst melden, wenn der Vermieter es nicht tut

Möglich ist das. Gemeldet wird über das Portal tm30.immigration.go.th oder die zugehörige App, die nach dem Gesetzesabschnitt „Section 38" benannt ist – oder persönlich beim zuständigen Büro, für Pattaya die Einwanderungsbehörde in Jomtien.

Gebraucht werden nach übereinstimmenden Angaben:

  • Passkopien mit Lichtbildseite, Visum oder Einreisestempel,
  • Ausweis des Vermieters und Hausbuch oder Eigentumsnachweis der Wohnung,
  • gegebenenfalls der Mietvertrag,
  • eine Vollmacht, wenn du für den Eigentümer handelst.

Der Haken liegt bei den Unterlagen des Eigentümers: Ohne dessen Ausweis- und Hausbuchkopie geht es nicht. Deshalb ist das eine Frage für die erste Woche, nicht für die letzte – zu dem Zeitpunkt beschafft ein Vermieter zwei Kopien noch bereitwillig.

Die 90-Tage-Meldung ist eine andere Sache

Sie wird oft mit der TM.30 verwechselt. Die 90-Tage-Meldung betrifft nicht deinen Gastgeber, sondern dich, und sie greift erst, wenn du länger als 90 Tage am Stück im Land bist. Die erste Meldung erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, die folgenden online; eingereicht werden kann sie ab 15 Tage vor dem Termin und noch sieben Tage danach.

Für einen normalen Urlaub spielt sie keine Rolle. Relevant wird sie für Langzeitgäste, also für alle, die über ein Visum mit mehreren Monaten Aufenthalt am Stück hierbleiben.

Was 2026 dazukommt

Die Einwanderungsbehörde erprobt seit Mai 2026 eine App namens THIM, die Meldungen, Termine und Verlängerungen in einer Anwendung bündeln soll; als Starttermin ist der 1. Oktober 2026 genannt. Das ist eine Ankündigung, kein Zustand: Der Betrieb läuft als Pilot, Deutsch gibt es nicht. Plane deine Meldung nicht um eine App herum, die es zum Zeitpunkt deiner Reise vielleicht noch nicht gibt.

Was das praktisch heißt

  1. Hotel: an der Rezeption nach dem TM.30-Beleg fragen, bevor du ihn brauchst. Eine Minute.
  2. Privat gemietet: in den ersten Tagen klären, ob der Eigentümer gemeldet hat – und wenn nicht, ihn dazu bringen oder es mit seinen Unterlagen selbst tun.
  3. Beleg aufheben, alle. Nicht nur den letzten. Jede neue Meldung erzeugt einen neuen Zettel.
  4. Nach jeder Auslandsreise ohne Re-Entry-Permit: neue Meldung veranlassen.
  5. Vor jedem Behördengang – Verlängerung, 90-Tage-Meldung – den Beleg einpacken.

Hinweis

Aufenthaltsrecht und Behördenpraxis ändern sich in Thailand kurzfristig, und einzelne Büros verlangen unterschiedliche Unterlagen. Verbindlich ist allein das thailändische Immigration Bureau; die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts geben den deutschen Stand wieder, führen zu dieser Meldepflicht aber nichts aus. Dieser Text bildet den Stand vom 17. August 2026 ab.

Aus meiner Erfahrung

Die Pflicht liegt beim Vermieter, das Bußgeld auch. Die Folgen trägt trotzdem der Mieter. Wer nichts von der Behörde will, wird davon nie etwas merken; wer verlängern will, steht mit leeren Händen da. Deshalb würde ich die Frage nach dem Beleg nicht als Misstrauen behandeln, sondern als normalen Teil des Einzugs, genau wie den Stromzähler. Und ich würde bei einem privaten Condo eher danach fragen, ob der Eigentümer die Meldung kennt, als ob er sie gemacht hat – die zweite Frage bekommt man immer bejaht, die erste ehrlich beantwortet.

Quellen und Grundlage: Thailändische Einwanderungsbehörde (Immigration Bureau), Angaben zur Notification of Residence for Foreigners auf immigration.go.th und dem Meldeportal tm30.immigration.go.th, abgerufen über die Suche am 17.08.2026 – für die Rechtsgrundlage in Section 38 des Immigration Act B.E. 2522 (1979), die Pflicht von Hauseigentümern, Haushaltsvorständen, Vermietern und Hotelbetreibern, die Meldung binnen 24 Stunden nach Ankunft des Ausländers, die Meldung über das Internetportal sowie die Regeln zur Meldung bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (erste Meldung persönlich oder durch Bevollmächtigten, Folgemeldungen online, Einreichung bis 15 Tage vorher möglich). Ein Direktabruf der Seiten tm30.immigration.go.th und immigration.go.th war aus der Arbeitsumgebung nicht möglich; die genannten Angaben stammen aus dem Suchindex dieser amtlichen Seiten. Thaiger, „TM30 immigration reporting requirements updated", vom 24.06.2026 – für die zum 30.06.2020 in Kraft getretene Klarstellung: keine erneute

Hinweis: Erfahrungswissen, keine Rechts-, Steuer- oder verbindliche Visa-Beratung. Regeln ändern sich – prüfe Entscheidendes im Zweifel bei einer offiziellen Stelle.

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