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Sexarbeit bleibt verboten – Streit über Entkriminalisierung und einen Sperrbezirk

Meldung vom 11.08.2026 · Regeln & Politik

Das thailändische Prostitutionsgesetz von 1996 gilt unverändert weiter; ein Gesetzentwurf zur Änderung liegt derzeit nicht vor. Seit 2022 werden Verstöße gegen Paragraph 5 des Gesetzes allerdings nur noch als Verwaltungsdelikt mit Geldstrafe geahndet, zuständig ist das Ministerium für soziale Entwicklung – die Zahl der Festnahmen nach diesem Gesetz sank von 38.139 im Jahr 2022 auf 19.648 im Jahr 2023. Eine Organisation für Sexarbeitende fordert, das Gesetz ganz abzuschaffen, Tätigkeit ab 18 Jahren zu entkriminalisieren und Arbeitsschutz sowie Sozialversicherung zu öffnen; sie geht von mehr als 200.000 Sexarbeitenden im Land aus, davon über 50.000 in Pattaya. Der Präsident des Tourismusverbands der Provinz Chonburi hält dagegen und schlägt einen ausgewiesenen, staatlich kontrollierten Sperrbezirk in Pattaya vor, um das Geschehen räumlich zu ordnen; die Organisation lehnt das ab, weil sie in kontrollierten Zonen neue Graubereiche und Korruption erwartet. Angestoßen wurde die jüngste Debatte durch ein Tötungsdelikt an einer Sexarbeiterin.

Quelle: Wochenblitz – dort steht die ursprüngliche Meldung.

Einordnung

Für den Moment ändert sich nichts: Wer nach Pattaya fährt, bewegt sich weiter in einem Gewerbe, das offiziell verboten ist und faktisch geduldet wird. Neu ist an der Debatte vor allem, dass beide Seiten inzwischen offen dieselbe Lücke benennen – die Halblegalität ist der Grund, warum Razzien, überhöhte Rechnungen und falsche Beamte überhaupt funktionieren. Der Sperrbezirk ist ein Vorschlag eines Tourismusverbands, kein Beschluss; über Zonen in Pattaya wird seit Jahren geredet, ohne dass sich etwas bewegt hat. Praktisch bleibt es dabei, dass die Duldung jederzeit endet, wenn eine Kontrolle ansteht.

Wie hier berichtet wird: Jede Meldung ist in eigenen Worten geschrieben, die Quelle steht darunter und ist verlinkt. Namen von Beschuldigten, identifizierende Angaben und Einzelheiten zu Betroffenen bleiben außen vor. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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